Batterieverordnung
Batterieverordnung
Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt,
an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe
ist für Sie kostenlos.
· Batteriepfand
Die Pfandgebühr von 7,50 Euro wird beim Kauf berechnet. Allerdings wird das Pfand nur erstattet, wenn Sie die Altbatterie(n) persönlich an der unten genannte Adresse abgeben. Die Altbatterie kann nicht per Post, oder Paketdienst versendet werden, da es sich hierbei um Gefahrgut handelt. Wir erstatten das Pfand nur, wenn Sie die Altbatterie direkt bei uns entsorgen. Eine Erstattung des Batteriepfands ist ausgeschlossen, wenn Sie die Batterie über Dritte entsorgen. Sie können alternativ die Altbatterie kostenlos bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen Ihrer Stadt oder Gemeinde entsorgen. In diesem Fall erhalten Sie das Pfand nicht zurück !! Für Rückfragen in Sachen Batteriepfand stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Autoteile Apel
Kfz-Zubehör und Ersatzteile
Auf der Rinne 34
37308 Heilbad Heiligenstadt
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol
der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden
Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.
Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der
Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen